Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für die Reparatur-/Umbau-/Abstimmungsarbeiten (Mapping) an Kraftfahrzeugen, für den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugteilen, für Motorsportteile sowie für unseren hauseigenen Leistungsprüfstand.

 

Auch für alle Bestellungen über unseren Online-Shop (im Aufbau) durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

 

Auftragserteilung

 

Sie erhalten von uns ein auf Sie abgestimmtes unverbindliches Angebot mit den Leistungen und den Ersatz-/Performance Teilen, sofern dies im Rahmen des Projektes möglich ist nennen wir Ihnen einen voraussichtlichen  Fertigstellungstermin. Sofern kein Fertigstellungstermin festgemacht wird, gilt keine zeitliche Beschränkung (mehr dazu unter „Fertigstellungstermin“). Sofern sich der Umfang der Arbeiten im Laufe des Projektes ändern sollten, muss der Auftraggeber unverzüglich informiert werden. Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, folgt die Rechnung für die benötigten Parts/ das Material. Sobald alle Teile eingetroffen wird ein Termin vereinbart, wann Sie uns das Fahrzeug bringen und wir mit unseren Arbeiten beginnen können.

Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. Die Kosten für den Kraftstoff werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern das Fahrzeug nicht vollgetankt geliefert wird.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten das Angebot/den Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschreiten, so setzt die Firma Sturm-Concept den Auftraggeber davon in Kenntnis. Kündigt der Auftraggeber daraufhin den Auftrag, so kann die Firma Sturm-Concept den geleisteten Teil der Arbeit verlangen.

Das Fahrzeug ist am Tag der Übergabe voll betankt bei uns abzugeben. Wir empfehlen eine Tankfüllung mit ARAL 102 Oktan. Wir empfehlen eine Tankfüllung mit ARAL 102 Oktan speziell bei Abstimmungen.

Es ist nicht gestattet (sofern nicht anders vereinbart), bei Testfahrten bzw. Umbauarbeiten am Fahrzeug dabei zu sein. Wir können einen schnellen Ablauf gewährleisten, wenn wir ungestört arbeiten können. Ebenfalls sind Zeitangaben für Tuningmaßnahmen immer geschätzt und somit nur ein Richtwert. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Preisangaben im Angebot/Kostenvoranschlag

 

Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Angebot auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben der Leistungen im Angebot können bei einem längeren Leistungszeitraum vom Auftragnehmer angepasst werden, sofern sich am Fahrzeug erschwerte Arbeiten bei der Durchführung ergeben. Dies teilen wir dem Kunden bei der Rechnungsausstellung mit.

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Sollte das Angebot erst nach einer unbestimmten Zeit in Anspruch genommen werden, müssen die Preise aufgrund von Preisschwankungen angepasst werden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Wenn im Angebot / Kostenvoranschlag oder auf der Rechnung Preisangaben in Euro enthalten sind, muss die Umsatz-/Mehrwertsteuer angegeben werden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart und in der Rechnung angegeben ist.

Berechnet werden die am Liefertag gültigen Listenpreise vom Hersteller. Ändern sich diese, z. B. durch Schwankungen der Umrechnungskurse, durch Preisänderung unserer Lieferanten, behalten wir uns die Berichtigung unserer Verkaufspreise vor. Sie gelten ab unserem Lager inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, schließen jedoch Fracht, Porto und Verpackung nicht ein.

 

Fertigstellung

 

Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

 

Abnahme

 

Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Standgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

 

Beanstandungen

 

Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme oder bei Sendungen innerhalb von 2 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme oder Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Beanstandungen müssen in jedem Fall unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden.

 

Berechnung des Auftrages

 

In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

Zahlung

 

Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar  fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung. Die Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich.

Gegen Ansprüche des Auftragnehmers/ Verkäufers kann der Auftraggeber/ Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers/ Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Die im Angebot aufgeführten Teile müssen bei Auftragserteilung im voraus bezahlt werden und der Betrag ist nach Übersendung der Rechnung innerhalb von 1 Woche fällig, es stehen Ihnen die folgenden Zahlungsvarianten zur Auswahl: Vorkasse (Überweisung auf unser in der Rechnung angegebenes Bankkonto, in bar oder via PayPal zzgl. PayPal Gebühren).

Zahlt der Auftraggeber/ Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Auftragnehmer/ Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Auftraggebers/ Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftraggeber/ Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

 

Im Online-Shop (im Aufbau) stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

 

Vorkasse

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

 

PayPal

Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter PayPal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen (Ausnahme ggf. Gastzugang).

 

PayPal Plus (dies ist ein Service von PayPal)

 

Lastschrift

auf Rechnung (erfolgt auf das Bankkonto von PayPal) oder

 

PayPal Ratenzahlung

 

Zahlung per Rechnung und Finanzierung

 

Lieferung und Lieferverzug / Versandkosten / Öffnungszeiten

 

Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Wir sind an die Liefertermine der Hersteller gebunden und können die Lieferzeit nicht beeinflussen. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Sollten wir die Frist der Lieferung aufgrund der verspäteten Lieferung vom Hersteller nicht einhalten können, wird bzw. kann der Kaufpreis nur zurückerstattet werden wenn die Ware nicht speziell für den Kunden angefertigt oder bestellt wurde. Motorsportbauteile sowie Bauteile die sich leistungssteigernd auswirken, sind vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen.

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebs-/Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik oder ähnliche Umstände die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 2 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Ausgeschlossen sind Motorsportbauteile sowie Bauteile die sich leistungssteigernd auswirken und oder eine spezielle Herstellung beinhalten.

Die Lieferung erfolgt in bestimmte Länder (dies ist vorab anzufragen).

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit die bestellten Teile bei uns abzuholen:

Sturm-Concept

Dipl. Ing. Oliver Sturm

Im Hohlweg 10

53501 Grafschaft Nierendorf, Deutschland

 

zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten:

 

Montag bis Freitag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr (außer an Feiertagen)

Samstag: nach vorheriger Rücksprache

 

Vertragspartner, Vertragsschluss

 

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Sturm-Concept.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop (im Aufbau) geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:

 

Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch auf unserer Homepage sowie im Online-Shop einsehen und herunterladen. I

 

Erweitertes Pfandrecht

 

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Auftraggebers.

 

Gewährleistung

 

Der Käufer hat den Fehler unverzüglich bei uns schriftlich anzuzeigen. Nach Feststellung eines Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb unserer Werkstätten behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten unsere Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist in Vorlage zu treten, und bei uns unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungen unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen das Fahrzeug in unsere, dem Fahrzeugstandort nächstgelegene, Werkstatt zur Nachbesserung zu überführen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass ein Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, die Wartungsvorschriften des Herstellers und unsere für das Fahrzeug zusätzlich festgelegten besonderen Betriebs- und Wartungshinweise nicht beachtet worden sind, das Fahrzeug überbeansprucht oder motorsportlich eingesetzt worden ist, das Fahrzeug außerhalb unserer Werkstätten unsachgemäß gepflegt, gewartet oder Instand gesetzt worden ist, in oder an das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut worden sind, deren Verwendung von uns nicht genehmigt oder das Fahrzeug in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Alle Leistungssteigerungen (außer es wurde anders vereinbart) sind ohne Gewährleistung und Garantie auf Schäden, die durch Ihre Verwendung auftreten.

 

Der Auftraggeber ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von der Firma Sturm-Concept angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen, sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Fahrzeuges, des Motors und seiner Aggregate auswirken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauartveränderungen und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie des Fahrzeuges führen können. Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung.

 

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind – soweit rechtlich zugelassen – ausgeschlossen.

 

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

 

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

 

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten in unserem Onlineshop (im Aufbau).

 

Der Einbau der Teile sollte durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Motorsportteile sind kurzlebige Hochleistungsprodukte, Garantie- sowie Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

 

Gefahrübergang

 

Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers, das gilt auch für etwaige Rücksendungen seitens des Käufers. Wir sind nicht dazu verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe des Paketes/der Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer bzw. mit Aufgabe bei DHL oder zu dem sonst für den Transport vorgesehenen Unternehmen oder Person. Bei Selbstabholung geht die Gefahr am Tage der vereinbarten Bereitstellung über; erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 5 Tagen ab vereinbarter Bereitstellung, sind wir berechtigt, auf Kosten des Käufers den Versand zu veranlassen. Die Bezahlung der Versandkosten erfolgt im voraus oder per Nachnahme.

 

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Soweit eingebaute Zubehör- und Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Angebote /Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Schaltpläne, Bauteile, optimierter Motorsteuergerät-software oder dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig genutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir. Jedes Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 10.000,-€ aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagern wir ohne Gefahrübernahme ein.

 

Werbung

 

Wir sind berechtigt in Wort und Bild die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. In unserem Namen darf nur nach schriftlicher Genehmigung mit Wort- oder Bildmaterial geworben werden. Referenzen auf unserer Homepage sind nach Rücksprache und Erlaubnis vom Kunden eingestellt.

 

Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben

 

Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen der Firma Sturm-Concept werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da wir stets bemüht sind, die Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiter zu entwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte, Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und sind unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Fahrzeug sind möglich und von uns nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für uns keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen.

 

Rücksendungs- und Umtauschrecht

 

Rücksendungen werden nur nach vorheriger Kontaktaufnahme per E-Mail an uns und im ordnungsgemäßen, einwandfreien, unbearbeitetem und in unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen. Vorausgesetzt die Ware wurde nicht speziell für den Kunden angefertigt oder bestellt – mehr dazu unter Punkt 3. in diesem Abschnitt. Die Versandkosten für die Rücksendung übernimmt der Käufer. Es wird keine Rücksendung mit durch den Käufer beschädigter, verschmutzter, beschrifteter oder beklebter Originalverpackung angenommen.

 

Unsere Kontaktdaten und Anschrift für die Rücksendung:

Sturm-Concept, Im Hohlweg 10, 53501 Grafschaft Nierendorf, Deutschland – E-Mail: info@Sturm-Concept.de

 

Ausgeschlossene Waren/Teile von der Rücksendung sind: Die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuell angefertigte Bremsanlagen etc., Bestellung von individuell angefertigten Bremsanlagen, Aufzählung nicht abschließend). Ebenso sind Teile, die bereits an- oder eingebaut waren vom Umtausch/ der Rückgabe ausgeschlossen.

 

Hinweis zur Betriebserlaubnis

 

Wir sind auf die Motoroptimierung von Fahrzeugen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Motoren spezialisiert. Sofern durch uns im Rahmen unserer Leistungen Eingriffe in die Motorsteuerung oder in sonstiger Weise in Motoren er­folgen, kann hierdurch die Betriebserlaubnis der von uns bearbeiteten Fahrzeuge erlöschen.

 

Für das Bestehen der Betriebserlaubnis an den von uns bearbeiteten Fahrzeugen und den hieraus resultierenden Folgen aus dem Erlöschen der Betriebserlaubnis übernehmen wir keine Haftung.

 

Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen den Überwachungsorganisationen anzuzeigen, seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Die Firma Sturm-Concept übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

 

Gerichtsstand

 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers/Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber/Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

 

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

 

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Leistungsprüfstand:

 

Verzichtserklärung für Leistungsmessungen/ Abstimmungen auf unserem Leistungsprüfstand

 

Bei Leistungsmessungen auf dem Leistungsprüfstand treten besonders hohe Belastungen für das Fahrzeug auf. Für Schäden während einer Leistungsmessung, insbesondere am Reifen, Felge, Getriebe und Motor, übernehmen wir, außer im Fall des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung.

Wir gehen bei einer Leistungsmessung von einem einwandfreien Zustand des Fahrzeuges aus.

Besonders bei langen Prüfstandsläufen kann es zu erhöhtem Verschleiß an der Bereifung kommen. Prüfstandläufe mit Winterreifen, Allwetterreifen sowie runderneuerten Reifen sind nicht zulässig. Der Kunde muss dies dem entsprechenden Mitarbeiter vor der Prüfstand-Fahrt mitteilen.

Bei Einstellarbeiten am Motorsteuergerät auf dem Leistungsprüfstand oder auf der Straße übernehmen wir keine Haftung. Besonders wenn es sich nicht um neuwertige Motoren handelt, können bei Einstellarbeiten, durch die hohe Beanspruchung des Motors durch die Einstellzyklen, Schäden am Triebwerk entstehen.

Leistungssteigernde Maßnahmen an Motoren, auch wenn diese nur im geringsten Maße durchgeführt wurden, sind für den Wettbewerb bestimmt. Die Verwendung, auch auf Rennstrecken o.ä. geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung! Bei Verwendung von Tuning-Produkten jeglicher Art erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz, dass Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden.

 

Reinigungsarbeiten

 

Kommt es zu Verschmutzungen und Verunreinigungen des Prüfstands und der Umgebung des Prüfstands oder gar zum Brand, z.B. aufgrund von Undichtigkeiten an Öl- , Wasser-, benzinführenden Teilen, Gehäusen, Leitungen oder eines verschmutzten Fahrzeugs sowie jedigliche Beschädigung an Bauteilen wird die Beseitigung der Verunreinigung / Schaden als Prüfstandszeit berechnet sowie die beschädigten Teile in Rechnung gestellt – die Preise dafür können Sie bei uns anfragen. Der Fahrzeughalter haftet für jedigliche Schäden am Leistungsprüfstand.

Die Verzichtserklärung ist auch ohne ein schriftliches Einverständnis gültig, sobald das Fahrzeug für eine Leistungsmessung bei uns in Auftrag gegeben wird.

 

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen/ AGB´s. Diese gelten bei jedem abgeschlossenen Geschäft auch ohne schriftliche Zustimmung.

 

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